Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Innerhalb der EU können sich EU-Bürger frei bewegen, dennoch gibt es einige Dinge zum Thema Zoll und Einfuhrbestimmungen zu beachten
Generell gilt, dass Erwachsene aus jedem Land der Europäischen Union Waren abgabefrei mitbringen können, wenn Sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Geschenke für andere Personen fallen nicht darunter. Dies gilt auch für Tabakwaren und Alkohol, allerdings sind hier Richtmengen zu beachten. Bitte führen Sie eine Quittung mit sich, die belegt, dass Abgaben und Steuern für die Waren entrichtet wurden. Da die Richtmengen pro Erwachsenem berechnet sind, müssen sie auch jeweils von der einführenden Person transportiert werden. Die Einfuhr bestimmter Produkte ist aus Gesundheits- bzw. Umweltschutzgründen verboten oder nur eingeschränkt erlaubt, dazu gehören zum Beispiel Fleisch und Geflügel.
Richtwerte für Mengen zum privaten Gebrauch
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1kg Tabak
10 Liter Spirituosen (z.B. Whiskey, Gin, Wodka), 10 Liter Alkopops, 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein/Sekt) oder 110 Liter Bier
10 kg Kaffee
20 Liter Kraftstoff in Reservebehältern
Mehr Informationen zu Zollabgaben und Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU.
Schweiz
Bei Ein- und Ausreise nach Irland kann pro Person (ab 17 Jahren) folgendes mitgeführt werden:
200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250gr Tabak
1 l Spirituosen oder 2 l Sherry bzw. ähnliche Getränke
2 l Wein (bis 15% Vol.) oder 1 Liter (über 15% Vol.)
Geschenke und Souvenirs bis zum Wert von FR 300,- pro Person. Mehr Informationen zu den Zollfreimengen und -abgaben.
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